Vorschuljahr

Lt. § 3 Abs. 2 KiföG MV haben alle Kinder im Jahr vor dem Eintritt in die Schule Anspruch auf eine zielgerichtete Vorbereitung, die insgesamt 10 Monate dauert.

 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer verbindlichen Bildungskonzeption.

 

Indem wir die kindliche Neugier wecken, werden die Kinder zu eigenständigen Akteuren ihrer Entwicklung. Wir geben ihnen Anregungen und setzen somit Entwicklungsreize.

 

Die Kinder werden herausgefordert, ihrem Bedürfnis nach Selbständigkeit und

Selbstbestimmung zu folgen und Schritt für Schritt eigenständig für sich zu

sorgen.

 

Um den Lernanforderungen in der Schule gerecht zu werden, ist es für das Kind u. a. wichtig:

  • teamfähig zu sein
  • Ergebnisse und Meinungen anderer zu akzeptieren und wertzuschätzen
  • Normen und Regeln zu erkennen und einzuhalten
  • Fähigkeiten zum Erwerb von Wissen zu besitzen
  • Konflikte selbständig zu lösen.

 

Die Kinder lernen handlungs- und erlebnisbezogen durch Wahrnehmung ihrer Umwelt, spielerisch mit allen Sinnen und vor allem über motorische Aktivitäten.

 

Über eine gute Zusammenarbeit mit der Schule versuchen wir, dass die Effekte der frühen Förderung an der Schnittstelle von KITA und Grundschule nicht verloren gehen, sondern die Förderung einen bruchlosen Anschluss erfährt.

Ein Kooperationsvertrag beinhaltet die Zusammenarbeit besonders im letzten Jahr vor der Einschulung (siehe "Kooperationen").